Achtung Mieter!

Bei unseren Untersuchungen stellen wir immer wieder fest, dass unsere Auftraggeber dadurch krank geworden sind, dass sie in eine elektrosmogbelastete Wohnung eingezogen sind. Erdstrahlenzonen gibt es praktisch in jeder Wohnung. Wenn aber Schlafbereiche, Kinderzimmer und Regenerationsbereiche davon betroffen sind, kann auch das Befindlichkeitsstörungen und auch Erkrankungen verursachen

Um die Gesundheit zurück zu gewinnen stehen dann zwei Möglichkeiten zur Wahl: entweder wieder ausziehen oder die Kosten für Abschirmungsmaßnahmen tragen. Erdstrahlenabschirmungen unter Betten kann man bei einem erneuten Wohnungswechsel mitnehmen, Elektrosmogabschirmungen hingegen kaum. Das ist sehr ärgerlich, weil der Mieter damit die Kosten der Elektrosmogsanierung für eine Wohnung trägt, die ihm gar nicht gehört. Doch das muss nicht so sein, denn durch ein paar kurze Messungen in der anzumietenden Wohnung, können Elektrosmogprobleme schnell erkannt werden. Auch die globale öœberprüfung der geplanten Schlafbereiche, Kinder und Arbeitszimmer auf mögliche Erdstrahlen-Störzonen kann im Rahmen einer solchen Kurzuntersuchung abgeklärt werden. Für Erdstrahlenbelastungen kann der Vermieter nicht, aber die Kosten der Beseitigung von Elektrosmog sollten vor Abschluss des Mietvertrages verhandelt werden, denn dieser stellt eine Beeinträchtigung des Wohnwerts einer Wohnung da. Werden Elektrosmogbelastungen der Räume erst nach dem Einzug erkannt, möglicherweise sogar erst wenn Erkrankungen auftreten, wird man den Vermieter kaum zur Kostenübernahme der Sanierungsmaßnahmen bewegen können. Letztlich ist eine solche Elektrosmogsanierung auch für den Vermieter von Vorteil, denn eine elektrosmogfreie Wohnung ist im Falle einer späteren Wiedervermietung ein begehrtes Objekt, für das sich gute Mieterträge erzielen lassen. Die Kosten einer solchen Kurzbegutachtung für eine Mietwohnung sind sehr niedrig in Relation zu den Sanierungs- und Abschirmungskosten, die auf den Mieter zukommen können, wenn er in der Wohnung wohnen und gesund bleiben will.

Wodurch kann es zu wohnungsbedingten Elektrosmogbelastungen kommen?

Zum besseren Verständnis des nachfolgenden Inhalts hier ein paar kurze Erläuterungen. Elektrosmog ist ein Sammelbegriff für elektrische und magnetische Felder im Niederfrequenzbereich, also unterhalb der Frequenz von 30 Kilohertz. Oberhalb dieser Grenze werden die Bezeichnungen elektromagnetischen Wellen oder Hochfrequenzstrahlung verwendet.

Bei unseren Untersuchungen messen wir:

  • Niederfrequente elektrische Wechselfelder
  • Niederfrequente magnetische Wechselfelder
  • und Hochfrequenzstrahlung (elektromagnetische Wellen)

Als Ursachen von Elektrosmogbelastungen werden häufig ermittelt:


Beispiele für infrage kommende Ursachen
Belastung durch elektrische Wechselfelder:
Stromkabel unter Spannung (auch in den Wänden)
Belastung durch magnetische Wechselfelder:
Elektrogeräte, Stromzähler, Stromversorgungskabel, Hochspannungsleitungen, Dachständerleitungen, Bahnstromeinwirkung, Kraftfahrzeuge, berufsbedingter Umgang mit Elektrogeräten
Belastungen durch Hochfrequenzstrahlung:
Handybenutzung. Schnurlose Telefone, Mobilfunkeinstrahlung, Radaranlage,
kabellose Computervernetzung (Wireless Lan), Bluetooth-Systeme, Mikrowellenherd, Bewegungsmelder u. drahtlose Alarmanlagen auf Mikrowellenbasis, kabellose Video- und Tonübertragungssysteme

Welches sind die in Mietwohnungen am häufigsten auftretenden Probleme?


Rangliste Platz 1: Nicht abschirmte Stromleitungen in den Wänden.
Das ist noch immer der Standard unserer heutigen Elektroinstallation, obwohl von Elektrosmogexperten schon seit vielen Jahren auf die Feldbelastungen durch diese Leitungen hingewiesen wird. Besonders negative Wirkungen gehen hier von den Flachleitungen aus, die in alten Häusern oft sogar immer noch zweiadrig sind, also ohne Schutzleiter!

Rangliste Platz 2: Einstrahlungen durch schnurlose Telefone aus den Nachbarwohnungen.
Selbst in kleinen Wohnungen, in denen es nur wenige Schritte zum Telefon wären, werden kabellose Telefone betrieben. Das Problem ist dabei, dass die Basisstation dieser Geräte fortwährend gepulste Mikrowellen abstrahlen, (elektromagnetische Wellen, Hochfrequenz) also auch dann, wenn gar nicht telefoniert wird. Diese Strahlung durchdringt Wände recht gut, denn man soll ja aus allen Räumen der Wohnung damit telefonieren können. Leider wissen die Strahlen aber nicht, wo die Wohnungen enden, und strahlen deshalb mit teils hoher Intensität in die Nachbarwohnungen ein, und können zu starken Strahlenbelastungen der dortigen Mieter führen, die selbst vielleicht gar kein solches Telefon betreiben.

Rangliste Platz 2B mit starken Aufholtendenzen zu Platz 2 erkämpft sich derzeit WLAN.
Diese kabellosen Computernetzwerke erzeugen ebenfalls eine intensive Strahlung mit wanddurchdringender Wirkung. Es gilt schließlich vermittelt die Werbung, es sei besonders chic, mit dem Laptop in der Badewanne zu sitzen und kabellos im Internet zu surfen.

Rangliste Platz 3: Mobilfunksender, die von außen in die Wohnung einstrahlen.
Dieses Problem ist weiter auf dem Vormarsch, bedingt durch den Aufbau des UMTS-Mobilfunknetzes.

Auf den hinteren, aber nicht weniger wichtigen Plätzen, sind vertreten:Starkstromleitungen unter dem Bürgersteig, Hochspannungsleitungen und elektrifizierte Eisenbahnstrecken in der Nähe (Nähe = 100 bis 150 Meter). Bei diesen letztgenannten Elektrosmogverursachern sollte von einer Anmietung der Wohnung Abstand genommen werden, weil keine Abschirmung möglich ist. Deshalb ist eine Messung vor Anmietung besonders wichtig.

Tipps zur Elektrosmogvermeidung in Mietwohnungen

Versuchen Sie im Mietvertrag zu vereinbaren, dass der Vermieter sich verpflichtet, auf dem Grundstück keine Mobilfunksender zu errichten oder betreiben zu lassen.

Gar nicht selten sind Mieter schon von Bautrupps überrascht worden, die plötzlich und ohne Vorankündigung oder Absprache mit den Hausbewohnern auf dem Dach eine Mobilfunkanlage installiert haben. Die Behauptung, eine solche Sendeanlage würde nicht in die darunter liegenden Wohnungen einstrahlen, ist eine Geschichte für die Märchenbücher des Elektrosmogs.

Versuchen Sie den Vermieter dazu zu bewegen, den Betrieb von schnurlosen Telefonen und WLAN-Anlagen per Hausordnung zu untersagen.
Der Betrieb solcher Geräte beeinträchtigt die Gesundheit und das Befinden der übrigen Mieter und verletzt somit das Rücksichtnahmegebot einer Hausgemeinschaft. Letztlich macht es ja keinen Unterschied, ob eine Belästigung der Nachbarn durch Lärm oder durch Strahlung erfolgt. Beides ist nicht akzeptabel. Im Gegensatz zum Lärm ist eine Beeinträchtigung durch die genannten Strahlungsgeräte jedoch schlimmer, weil es sich zumindest bei den Telefonen um eine ununterbrochene Dauerbelastung handelt.

Darüber hinaus liegt es ja im Eigeninteresse des Mieters, solche, aber auch andere Elektrosmogbelastungen in der eigenen Wohnung zu vermeiden. Hierbei stehen wir Ihnen gerne beratend zur Verfügung.

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